Ausländische Ingenieurinnen und Ingenieure, die in Baden-Württemberg arbeiten wollen, können ihre Ingenieurqualifikation zentral bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkennen lassen.
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung
Antragsformular (neue Version seit Februar 2021)
Sprechzeiten auch telefonisch:
Dienstag und Donnerstag, 10 bis 12 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr
Vor Ort in der Kammergeschäftsstelle: nach Terminvereinbarung
Einführung
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen und Kontaktangaben für einen Antrag zur Anerkennung von Ingenieurqualifikationen – auch auf Englisch. Bitte beachten Sie aber, dass die Amtssprache Deutsch ist. Das heißt, der Antrag und die damit verbundene Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.
Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen können sich grundsätzlich auf offene Stellen bei Unternehmen bewerben, auch ohne Berufsanerkennung. Allerdings dürfen sie ohne eine Anerkennung ihrer Qualifikation nicht die deutsche Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" allein oder in einer Wortverbindung führen bzw. benutzen.
Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin"
Das Ingenieurgesetz (IngG) des Landes Baden-Württemberg regelt, wer aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder sonstigen ausländischen Schule die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung führen darf. Die deutsche Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen, ist nur erlaubt, wenn die ausländische Ingenieurausbildung anerkannt wurde.
Für die Anerkennung ist in Baden-Württemberg seit dem 27. Februar 2016 die Ingenieurkammer Baden-Württemberg zuständig. Die Ingenieurkammer entscheidet als Genehmigungsbehörde über den Antrag auf Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin". Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die ausländischen Ausbildungen mit dem in Deutschland verlangten Abschluss als gleichwertig anzusehen sind. Für Abschlüsse von EU-Bürgern, welche in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einen Abschluss erworben haben, gelten erleichterte Voraussetzungen.
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstraße 26, 70180 Stuttgart
Tel.: 0711 64971-0
Fax: 0711 64971-55
Email: anerkennung(at)ingbw.de
Ansprechpartnerin:
Frau Kerstin Almer
(Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache Deutsch ist.)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Merkblatt zur Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen
Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Informationssystem "anabin" der ZAB
Allgemeine Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg.
Mit dem "Anerkennungs-Finder" finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Auf dem Informationsportal des Bundes "Anerkennung in Deutschland" erhalten Sie außerdem alle wichtigen Informationen zum Verfahren.
www.anerkennung-in-deutschland.de
Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren.
(gem. § 45 a AufenthG)