Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer
Antrag auf Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg inkl. Anlagen
Antrag auf Mitgliedschaft von Unternehmen Beratender Ingenieure BI-Gesellschaften
Merkblatt - Beiträge und Gebühren Übersicht
Merkblatt - Ingenieurkammergesetz
Merkblatt - Berufsordnung für Mitglieder
Beitritt als Junior in der Ingenieurkammer
Antrag auf Beitritt in die Ingenieurkammer Baden-Württemberg als Junior
Merkblatt - Junioren in der INGBW
Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser / Bauvorlageberechtigung
Merkblatt für Entwurfsverfasseranträge / Bauvorlageberechtigung
Antrag auf Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung nach § 43 Abs. 8 LBO
(Nur für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind und dort keine der baden-württembergischen Bauvorlageberechtigung vergleichbare Berechtigung mit vergleichbaren Anforderungen besitzen.)
Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit
Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur aufgrund ausländischer Berufsqualifikationen
Genehmigungsantrag zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 3 IngG
Merkblatt zum Genehmigungantrag
Anzeige Auswärtiger Dienstleister (Ingenieur) nach § 4 IngG
(Nur für Personen aus einem anderen Staat, die in Baden-Württemberg vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungen als Ingenieur erbringen (auswärtige Dienstleister). Voraussetzung ist, dass Sie in einem anderen Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Staat zur Ausübung desselben Berufes rechtmäßig niedergelassen sind, beziehungsweise in Fällen fehlender Reglementierung des Berufs im Niederlassungsstaat die erforderliche Berufsausübung nachweisen können.)
Eintragung in die Fachlisten der Ingenieurkammer
Die nachfolgenden Anträge auf Eintragung in eine Fachliste der Ingenieurkammer können nur von Mitgliedern der Ingenieurkammer gestellt werden.
Eintrag in Fachliste 02 bis 04 - Verkehrsplanung, Verkehrsanlagen, Verkehrstechnik
Eintrag in Fachliste 05 - Schallschutz
Eintrag in Fachliste 06 - Schadstoffe im Untergrund und in Bauwerken
Eintrag in Fachliste 07 - Sachverständige für Fertigstellungsbescheinigung
Eintrag in Fachliste 08 - Sachverständige für Bauphysik
Eintrag in Fachliste 10 - Elektrotechnik
Eintrag in Fachliste 11 - Energieberatung
Eintrag in Fachliste 12 - Geotechnik im Bauingenieurwesen
Eintrag in Fachliste 13 - Heizungs-, Luft- und Kältetechnik
Eintrag in Fachliste 14A - Ingenieurleistungen an historischen Bauwerke
Eintrag in Fachliste 15 - Angewandte Geologie und Geotechnik
Eintrag in Fachliste 16 - Energiemanagementsysteme
Eintrag in Fachliste 17 - Ingenieurbauwerke
Eintrag in Fachliste 18 - Sachverständige für Vermessung nach LBO
Eintrag in Fachliste 22 - Gas-, Wasser- und Sanitärtechnik
Fachliste 24 - Tragwerksplanung / Standsicherheit
Seit 1. November 2021 gibt es die Fachliste 24 nicht mehr. Sie ist überführt worden in die "Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit", die ab dem 1. Februar 2022 in der novellierten LBOVVO Baden-Württemberg im §18 (3) baurechtlich geregelt sein wird. Alle bis zum 31. Oktober 2021 in die Fachliste 24 Eingetragenen wurden zum 1. November 2021 rechtsverbindlich in die "Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit" übernommen
Eintrag in Fachliste 25 - Umwelttechnik
Eintrag in Fachliste 27 - Tiefbau und Wasserwirtschaft
Eintrag in Fachliste 28 - Wertermittlung
Eintrag in Fachliste 29 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoord. (SiGeKo)
Fachliste 30 - Sachverständige für EnEV
Die Eintragungskriterien werden aktuell an das GEG angepasst, deshalb ist eine Antragstellung bis auf Weiteres nicht möglich
Fachliste 35 - Fachingenieure für die Überprüfung der Standsicherheit bestehender Bauwerke
Seit 1. November 2021 gibt es die Fachliste 35 nicht mehr. Sie ist überführt worden in die "Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit", die ab dem 1. Februar 2022 in der novellierten LBOVVO Baden-Württemberg im §18 (3) baurechtlich geregelt sein wird. Alle bis zum 31. Oktober 2021 in die Fachliste 35 Eingetragenen wurden zum 1. November 2021 rechtsverbindlich in die "Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit" übernommen
Eintrag in Fachliste 36 - Landschaftsökologie, Landschafts- und Freiraumplanung
Eintrag in Fachliste 37 - Preisrichter
Eintrag in Fachliste 38 - Sachverständige für Brandschutz
Eintrag in Fachliste 39 - Fachplaner für Brandschutz
Eintrag in Fachliste 41 - Neubau und Sanierung von Gebäuden in Radon belasteten Gebieten
Eintrag in Fachliste 42 - Qualifizierter Vergabeberater (BIngK)
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