VgV-Verfahren (Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen nach VgV = früher VOF-Verfahren) gelten als sehr aufwändig, wenn es um die Bereitstellung von Unterlagen geht. Oftmals werden von Auftraggeber dieselben Unterlagen in unterschiedlicher Form gefordert. Der Aufwand, Unterlagen immer wieder zusammenzutsellen und zu aktualisieren, erzeugt bereits in der Bewerbungsphase von VgV-Verfahren unnötig Zeit und Geld. Die INGBW bietet eine Lösung: Sie führt exklusiv für Mitglieder ein amtliches Verzeichnis.
Das Vergaberecht sieht in § 48 Abs. 8 VgV folgende Regelung vor:
"Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist (...), werden die im amtlichen Verzeichnis (...) niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung)."
Auftraggeber müssen Zertifikat anerkennen
Die INGBW führt ein amtliches Verzeichnis und bietet Mitgliedern ein Zertifikat als Bescheinigung, dass das Mitglied im amtlichen Verzeichnis geführt ist. Die Nachweise sind der Kammer gegenüber einmal pro Jahr vorzulegen, das Mitglied ist dann präqualifiziert. Der Aufwand für Mitglieder reduziert sich entsprechend. Auftraggeber müssen diese Bescheinigung anerkennen (Gerichtsurteil: VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010 - 1/SVK/011-10). In der Praxis hat sich die Präqualifizierung bereits bewährt.
Antragstellung und Vorlage bei Auftraggebern
Mitglieder können jederzeit bei der INGBW einen Antrag auf Präqualifikation stellen. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist! Der Antrag wird von der Kammer geprüft und das Mitglied erhält ein Zertifikat und ist damit in das Verzeichnis der präqualifizierten Planer aufgenommen.
Bei Bewerbungen kann das Mitglied das Zertifikat abgeben und der Auftraggeber muss dieses für die genannten Eignungsnachweise anerkennen. Das Kammermitglied muss nur noch die projektspezifischen Forderungen der Vergabestelle zum Eignungsnachweis vorlegen. Bei Vorlage des Zertifikats kann das Mitglied ein Merkblatt für die Auftraggeber mit einreichen, welches diesem das Zertifikat umfassend erläutert. Das Merkblatt kann der Vergabestelle bereits vorab zur Information dienen.
Die Präqualifikation wird unterstützt von:
Hervorzuheben ist, dass der Kammer signalisiert wurde, dass das Zertifikat auch bei Vergaben unterhalb der Schwelle mit einem Suchverfahren akzeptiert wird. Damit wird das Zertifikat für eine Vielfalt von Verfahren interessanter.
Gebühren
Die Prüfung und Erstpräqualifikation kostet 300 Euro (Antrags-/Prüfgebühr) + 200 Euro (Führungsgebühr für das 1. Jahr). Die jährliche Wiederholungsprüfung und Erneuerung des Zertifikats kostet 200 Euro. Diese Gebühren fallen nur einmal im Jahr an. Zwischenzeitliche Ergänzungen oder Einschränkungen des Zertifikats kosten je 200 Euro. Damit wird gerade dann, wenn sich ein Kammermitglied öfter bei VgV- oder Suchverfahren bewirbt, der Aufwand deutlich geringer.
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstraße 26, 70180 Stuttgart
Technikreferent
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Freier
Tel.: 0711 64971-42
Fax: 0711 64971-55
Email: freier(at)ingbw.de
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