In Baden-Württemberg können ab dem 27.02.2016 nun auch Ingenieure und Architekten eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung gründen. Bei dieser Art der Partnerschaftsgesellschaft wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen bleibt unangetastet. Für interessierte Mitglieder hat die Ingenieurkammer Baden-Württemberg einen Mustervertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im Internet bereitgestellt.
Für eine Partnerschaftsgesellschaft mbB sind künftig insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
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Davina Übelacker, Justiziarin
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