Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) ist die berufsständische Vertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Baden-Württemberg.
Seit 1990 besteht sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Grundlage des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg.
Der INGBW gehören Beratende Ingenieure (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung) als Pflichtmitglieder sowie angestellte, öffentlich bedienstete und selbstständig tätige Ingenieurinnen und Ingenieure als freiwillige Mitglieder an. Auch Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fächer können als "Junioren" von der Gremienarbeit und den Berufsplattformen der INGBW profitieren.
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