Zur Wahrnehmung ihrer fachlichen Interessen organisieren sich die Kammermitglieder in Fachgruppen.
Diese werden vom Vorstand eingesetzt. Fachgruppen erarbeiten in eigener Zuständigkeit Grundlagen und Methoden für die berufliche Arbeit. Fachgruppen können Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kammerarbeit dem Vorstand oder dem Hauptausschuss zur Behandlung übergeben.
Die Mitgliedschaft in den Fachgruppen bestimmt sich in der Regel nach den Hauptarbeitsgebieten des Kammermitgliedes. Die Zugehörigkeit zu mehreren Fachgruppen ist zulässig.
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