Ingenieurkammer Baden-Württemberg
INGBW-Flyer zum Junior herunterladen

Junior in Kürze

Der Junior in der Ingenieurkammer stellt keine Mitgliedschaft im eigentlichen Sinne dar. Die Möglichkeit der offiziellen Mitgliedschaft ist gemäß dem Ingenieurkammergesetz nur denjenigen vorbehalten, welche sich entsprechend dem Ingenieurgesetz  "Ingenieur" oder "Ingenieurin" nennen dürfen. Wer jedoch in diese "Liste der Junioren" eingetragen ist, kann das Serviceangebot der INGBW trotzdem in Anspruch nehmen.

Antragsunterlagen

Die Antragunteralgen zum Beitritt als Junior in der INGBW finden Sie hier.
Die Antragunteralgen zum Beitritt als Junior in der INGBW finden Sie hier.