Die Tätigkeit eines Ingenieurbüros ist mit Gefährdungen auf Baustellen und in Zusammenarbeit mit ausführenden Betrieben verbunden. Deshalb ist es wichtig, Mitarbeiter und sich selbst gegen diese Gefährdungen zu schützen. Für Inhaber und Leitende Angestellte im Ingenieurbüro ergeben sich daraus Konsequenzen hinsichtlich der erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen zur Sicherung von Leben und Gesundheit der Mitarbeiter. Die Inhalte der gesetzlichen Regeln zum Arbeitsschutz mit seinen vielfältigen Verordnungen und technischen Regeln unterliegen einem permanenten Erneuerungsprozess, der Personalverantwortliche sehr beansprucht, zumal die Anforderungen von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz stark variieren können. Die ARGE-AS berät und unterstützt als Kooperationspartner der INGBW Kammermitglieder in Belangen des Arbeitsschutzes nach ASiG (Arbeitssicherheits Gesetz) und ArbSchG (Arbeitsschutz Gesetz) und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit an den jeweiligen Arbeitsplätzen. INGBW-Mitglieder profitieren dabei von einem reduzierten Honorar. Ansprechpartner für Kammermitglieder: INGBW-Technikreferent |
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