Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Kooperationskanzleien sind für die Mitglieder der INGBW in vier Landesregionen zuständig

Allgemeine Informationen zu den Kooperationen:

Die Kooperationskanzleien der INGBW haben sich vor allem auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Zusätzlich decken sie alle anderen Rechtsgebiete ab und vertreten ihre Mandanten auch vor Gericht. Durch die geographische Verteilung der Kanzleien in Baden-Württemberg sind kurze Wege gewährleistet. In der Auswahl der Kanzlei sind die Mitglieder natürlich frei.

Dieses Angebot ist als Ergänzung zur Beratung durch die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht e.V. (GHV) in Mannheim zu verstehen. Die GHV, eingerichtet durch die Kammer und weitere Organisationen, ist eine Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer eine neutrale Beratung, eine Schlichtung oder ein Schiedsgutachten in Honorar- und Vergaberechtsfragen erhalten.