Freie Vereinbarung von Stundensätzen
Hinweise der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Planerkammern, kommunale Spitzenverbände und Ministerien veröffentlichten in der Vergangenheit ein gemeinsames Merkblatt über Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen. Das Merkblatt war eine unverbindliche Orientierungshilfe.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2019 (C-377/19) die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig. In Folge dessen wurde u.a. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom Verordnungsgeber überarbeitet und europarechtsfest gestaltet. Sie tritt in veränderter Form am 1. Januar 2021 in Kraft. In der neuen HOAI heißt es, dass sich das Honorar nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen, richtet. Die Parteien sind daher frei bezüglich der Vereinbarung der Honorarhöhe.
Diese europarechtlich gewünschten Vertragsfreiheiten, die der Verordnungsgeber entsprechend auf Bundesebene umsetzt, veranlassen uns, keine weiteren Orientierungshilfen über Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen mehr herauszugeben. Die letzten veröffentlichten Stundensätze im gemeinsamen Merkblatt vom 1. Januar 2019 wurden im dezember 2020 von Seiten der Architekten- und Ingenieurkammer aufgegeben und als gegenstandslos angesehen. Die Vertragsparteien sind in ihrer Stundensatzfindung frei und sollen entsprechend der Vorgaben der neuen HOAI 2021 eigenständig und individuell verhandeln.
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