Die HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) regelt, welche Architekten- und Ingenieurleistungen zu welchem Preis abzurechnen sind. Die Honorare werden also nicht frei ausgehandelt. Die HOAI ist in Deutschland geltendes Preisrecht und für Auftraggeber und Auftragnehmer verbindlich. Verstöße sind unzulässig und werden geahndet.
Die HOAI bietet Transparenz bei Preis, Leistung und Qualität für den Auftraggeber als Verbraucher. Sie dient dem Verbraucherschutz und leistet einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Qualität und Baukultur.
Denn sie stellt sicher, das Ingenieure und Architekten mit auskömmlichen Honoraren in einem Wettbewerb der bestmöglichen Planungslösungen am Markt agieren und nicht in einem ruinösen Preiswettbewerb, der Qualität und Sicherheit gefährden würde.
Gleichzeitig haben Kunden mit der HOAI einen Katalog an der Hand, der klar definiert, welche Leistungen sie in welcher Planungsphase erwarten dürfen. Denn im Gegensatz zu serienmäßigen Produkten sind Ingenieur- und Architektenleistungen immer eine einmalige Leistung, die nicht wie ein Produkt vorab getestet oder begutachtet werden kann.
Rechtsgrundlage und Novellierung
Rechtsgrundlage der HOAI ist das Bundesgesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (MRVG) vom 4.11.1971. Diese Ermächtigung weist den Verordnungsgeber an, Honorare festzulegen, die dem berechtigten Interesse der Ingenieure und Architekten und der zur Zahlung der Honorare Verpflichteten Rechnung trägt.
Derzeit gilt die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10.07.2013, geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 2. Dezember 2020 (BGBI. 2020 Teil I Nr. 58, S2636 vom 07. Dezember 2020), die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.
Die HOAI und die EU
Die Europäische Kommission hat am 17. November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu den reglementierten Berufen zu verklagen. Die Kommission sieht unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen (siehe dazu die Meldung der KOM). Auch nach Abgabe einer umfassenden Stellungnahme der Bundesregierung und zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der planenden Berufe, ist die Kommission weiterhin der Auffassung, dass für bestimmte Dienstleister Auflagen existieren, die der Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen.
Aus Sicht der Bundesingenieurkammer und der Länderkammern rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieursleistungen nach der HOAI aus nicht nachvollziehbaren Erwägungen kippen will. Die Freien Berufe dienen dem Gemeinwohl, entlasten den Staat und sind das Rückgrat eines starken Mittelstands in Deutschland.
Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO unterstützen das Bundeswirtschaftsministerium bei der Formulierung der Klageerwiderung durch ein gemeinsames Rechtsgutachten sowie ein kurz vor der Fertigstellung stehendes ökonomisches Gutachten.
Zur Kampagnenseite zum Erhalt der HOAI
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. ist der Zusammenschluss maßgeblicher Ingenieurverbände, der Länderingenieurkammern Deutschlands sowie einiger Architektenkammern und –verbände. Als Fachverband wahrt und vertritt der AHO die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten. Hauptaufgaben des AHO sind der Erhalt und die Weiterentwicklung.
Die GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. ist eine Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer eine neutrale Beratung, eine Schlichtung oder ein Schiedsgutachten in Honorar- und Vergaberechtsfragen erhalten. Die INGBW ist Mitglied der GHV.