Aufgabe
Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.
Zuständigkeitsgebiet
Zuständig ist das Versorgungswerk für Baden-Württemberg
Mitgliederkreis
Mitglieder sind obligatorisch die Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Versorgungsleistungen
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahren beitragsbezogenen Versorgungsleistungen in Form von
Altersruhegeld,
auch in Form von vorgezogenem oder aufgeschobenem Altersruhegeld mit versicherungsmathematischen Ab- und Zuschlägen,
Berufsunfähigkeitsrente
Hinterbliebenenversorgung
(Witwen-/Witwerrente und Halb- bzw. Vollwaisenrente)
Organisation
Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ist eine Einrichtung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Ingenieurkammergesetz § 21 und der Satzung des Versorgungswerks. Die Beschlussfassung über die Satzung erfolgt gem. § 5 Abs. 6 Ingenieurkammergesetz durch die Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer.
Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg.
Aufsicht
Das Versorgungswerk untersteht der Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg. Die Versicherungsaufsicht obliegt der zuständigen Landesbehörde.
Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für weitere Auskünfte im Einzelfall die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg unter der in Kontakt aufgeführten Adresse und Telefonnummer gerne zur Verfügung.
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