Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und die berufsständische Versorgungseinrichtung der Beratenden Ingenieure von Baden-Württemberg.
Das Versorgungswerk hat die Bezeichnung „Ingenieurversorgung Baden-Württemberg“. Sitz des Versorgungswerkes ist Stuttgart.
Das Vermögen des Versorgungswerkes ist vom Vermögen der Kammer unabhängig. Für Verbindlichkeiten des Versorgungswerks haftet nur dessen Vermögen. Es haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kammer (Teilrechtsfähigkeit).
Das Versorgungswerk kann im Rechtsverkehr unter eigenem Namen handeln, klagen und verklagt werden (Teilrechtsfähigkeit).
Das Versorgungswerk gewährt den Teilnehmern und deren Familienangehörigen Versorgung nach Maßgabe dieser Satzung.
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