Bei der Altersvorsorge gilt die Grundregel: Je früher Sie einsteigen, desto leichter fällt es, einen vernünftigen finanziellen Grundstock aufzubauen. Ebenso wichtig ist eine Hinterbliebenenversorgung und eine Sicherheitsrücklage für Berufsunfähigkeit. Als Student oder Neueinsteiger in den Ingenieurberufen haben Sie hier einen zuverlässigen Ansprechpartner: die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg. Sie bietet Ihnen eine adäquate Alternative zur Kapital-Lebensversicherung.
Eine berufsständische Altersvorsorge ist eine Pflichtversicherung. Das hört sich zunächst nach Reglementierung und Einschränkung an. Auf den zweiten Blick bringt sie nur Vorteile. Kammermitglieder mit Ausnahme von beamteten Ingenieurinnen und Ingenieure werden zugleich Mitglieder des Versorgungswerkes. Sie können mit einer sicheren Versorgung im Alter rechnen:
Ganz einfach: Das Versorgungswerk spart die Vermittlung von Vertretern und braucht keinen Außendienst. Es wird von gewählten Vertretern aus der Teilnehmerschaft ehrenamtlich selbst verwaltet. So fließen sofort alle Beiträge in Ihre Vorsorge – ohne Provisionen, Abschlussgebühren und Werbeaufwand.
Der entscheidende Unterschied: Ihre Versorgung basiert auf Ihren eingezahlten Beiträgen und ist nicht auf die Leistungen künftiger Generationen angewiesen. Dieses Prinzip der Kapitaldeckung gibt Ihnen ein hohes Maß an Sicherheit für die Zukunft.
Als Versicherter kontrollieren Sie die Entscheidungen des Versorgungswerks selbst – dazu haben Sie ein hohes Maß an Freiheit bei Ihrer Vorsorgeleistung. Wer früher mehr einzahlt, bekommt später mehr aufs Konto.
Auch sonst ziehen beim Versorgungswerk alle an einem Strang. Über die Jahre entstand eine Solidargemeinschaft, die trägt und Sicherheit gibt.
Ihre Teilnehmerschaft beginnt, sobald Sie in die Ingenieurkammer Baden-Württemberg eintreten. Sie entsteht obligatorisch kraft Gesetzes, ein Vertrag wird nicht abgeschlossen. Ihre Teilnehmerschaftsunterlagen erhalten Sie automatisch vom Versorgungswerk. Falls Ihre Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg endet, kann die Teilnehmerschaft im Versorgungswerk freiwillig fortgesetzt werden – so verlieren Sie keine Ansprüche und können Ihre Versorgung durch regelmäßige Beitragszahlungen weiter ausbauen. Auch wenn Sie nicht weiter einzahlen, bleibt Ihr Anspruch auf Altersrente bestehen, ebenso Ihre Berufsunfähigkeitsabsicherung – selbstverständlich an Ihre Beitragsleistungen angepasst.
Ihre Monatsbeiträge orientieren sich an Ihrem Berufseinkommen. Freiberufler bezahlen als Regelbeitrag z. Z. 18% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Versorgungswerk berät Sie, wie Sie Ihre Beiträge noch individueller angemessen gestalten können und ist jederzeit gesprächsbereit, falls Sie eine kurzfristige Freistellung oder Rückstufung benötigen. Da sich die Versorgung nach Ihren Einzahlungen richtet, haben Sie die Möglichkeit, durch freiwillige Einzahlungen die Versorgung zu erhöhen oder Lücken aus Jahren mit Beitragsermäßigung auszugleichen. Gerne berechnen wir Ihre Ansprüche, bitte kommen Sie auf uns zu.
Der Gesetzgeber hat leider für Angestellte zum Ende des Jahres 1995 die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerkes abgeschafft. Wenn Sie z.B. als angestellter GmbH-Geschäftsführer einer Ingenieurgesellschaft oder als Ich-AG-Betreiber tätig sind und wenn Sie Pflichtmitglied der Berufskammer (Beratender Ingenieur) werden steht ihnen die Befreiung zu. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Versorgungswerk beraten.
Bevor Sie andere Vorsorgemaßnahmen ergreifen, laden wir Sie ein, eine Aufstockung Ihrer Beiträge beim Versorgungswerks zu prüfen. Wichtig: Bedenken Sie bei Abschlüssen mit anderen Anbietern von Kapital-Lebensversicherungen in jedem Fall, dass Ihre berufsständische Versorgung vorrangig ist, damit Sie Ihre monatliche Prämienbelastung nicht zu hoch ansetzen. Selbstverständlich bestimmen Sie selbst, wie Sie Ihre weiteren Vorsorgeaufwendungen mit Ihrer Pflichtmitgliedschaft verknüpfen und welches für Sie der beste Weg ist.
Die Finanzierung Ihrer Rente ist beim Versorgungswerk im so genannten Kapitaldeckungsverfahren gesichert. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur DRV-Bund-Rente, wo die nachfolgende Generation für Ihre Absicherung sorgen muss. Sie beziehen also Leistungen, die Sie zuvor mit Ihren Beiträgen und den Erträgen daraus angespart haben. Dies gilt z. Z. als der beste und sicherste Weg der Altersvorsorge und wird inzwischen auch vom Staat selbst gefördert.
Ihre Beiträge werden vom Versorgungswerk zukunftssicher und ertragsstark angelegt. Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Nachhaltigkeit sind dabei die wichtigsten Maßstäbe. Deshalb streut und mischt Ihr Versorgungswerk alle Kapitalanlagen, um diesen Anforderungen ausgewogen gerecht zu werden. Beim Vergleich mit anderen Versorgungsmöglichkeiten werden Sie feststellen, dass das Versorgungswerk sehr effizient arbeitet.
Sie selbst bestimmen, wann Ihre Altersrente beginnt – denn sie kann bereits ab dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden. Klar, wenn Sie erst mit 67 in Rente gehen, fallen Ihre Bezüge entsprechend höher aus. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich erst mit 70 zur Ruhe setzen wollen. Auch die Hinterbliebenenversorgung wird entsprechend angepasst.
Ganz wichtig: Natürlich müssen Sie bei Bezug des Altersruhegeldes Ihre Berufstätigkeit nicht einstellen. Im Versorgungswerk gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen.
Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Mitgliedschaftsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur, ein Vertrag wird nicht geschlossen. Die Rechtsgrundlage basiert auf der Satzung des Versorgungswerks. Die Rechtsaufsicht liegt beim Innenministerium und die Versicherungsaufsicht beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg.
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