Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Kurzinfo Vorstand der INGBW

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern (dem ersten und zweiten Vizepräsidenten), dem Schatzmeister und vier weiteren Mitgliedern.

Der Präsident und ein Vizepräsident sowie zwei weitere Mitglieder des Vorstandes müssen Pflichtmitglieder sein. Mindestens ein Mitglied des Vorstandes soll freiwilliges Mitglied sein.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Kammer.

Der Präsident, die Vizepräsidenten und der Schatzmeister bilden das Präsidium der Kammer.

Den Mitgliedern des Kammervorstandes sind bestimmte Aufgabenbereiche zugeordnet. Diese Zuordnung regelt der Vorstand in eigener Zuständigkeit. Er berücksichtigt dabei die fachliche Kompetenz der gewählten Vorstandsmitglieder.
Übersicht Zuständigkeiten