Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Ihr gehören alle Kammermitglieder an.
Die Mitgliederversammlung beschließt über
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Beschlüsse über die Hauptsatzung, die Beitragsordnung, die Kostenordnungen, die Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung, die Satzung des Versorgungswerkes sowie über die Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder und der Hälfte der anwesenden Pflichtmitglieder.
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