Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die berufspolitischen Interessen der Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen in Baden-Württemberg.
Mitglied werden kann, wer nach dem Ingenieurgesetz des Landes Ingenieur/in ist und in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.
Per Gesetz gibt es in der INGBW zwei Mitgliedsgruppen:
• Pflichtmitglieder (Beratende Ingenieure) und
• freiwillige Mitglieder (selbständig, angestellt, öffentlich bedienstet)
Die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur", "Beratende Ingenieurin" steht nur geprüften Mitgliedern der Ingenieurkammer zu. Sie ist ein Qualitätssiegel, welches dokumentiert: Dieser Ingenieur handelt als Treuhänder des Auftraggebers.
Die freiwilligen Kammermitglieder gliedern sich in drei Gruppen:
Alle Kammermitglieder erklären mit ihrer Mitgliedschaft, dass sie die Berufsordnung der Kammer anerkennen.
Mitglieder der Ingenieurkammer, die aus Altersgründen ihre aktive berufliche Tätigkeit aufgegeben haben, können als Seniormitglied (SE) der Kammer weiter angehören.
Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als "Junioren" der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (JU) beitreten. Der Junior in der Ingenieurkammer stellt keine Mitgliedschaft im engeren Sinn dar. Wer jedoch in diese "Liste der Junioren" eingetragen ist, kann das Serviceangebot der INGBW wie ein Mitglied in Anspruch nehmen.
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