Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hat im Jahr 1995 für ihre Mitglieder ein eigenes Versorgungswerk eingerichtet. Die berufsständische Versorgung ist ein sehr stabiles Glied in der Kette der Alterssicherung, die neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie ist ein Sondersystem der Pflichtversorgung und richtet sich kraft des landesgesetzlichen Versorgungsauftrags ausschließlich an die Angehörigen bestimmter Freier Berufe. Das Versorgungswerk bietet folgende Leistungen:
Die Höhe der Rentenansprüche wird im Wesentlichen vom Eintrittsalter des Teilnehmers und dem Durchschnitt der bis zum Versorgungseintritt geleisteten Versorgungsabgaben bestimmt. Die Rentenleistungen des Versorgungswerkes sind bei gleichem Beitragsaufwand und gleicher Beitragszeit in der Regel wesentlich höher als die der gesetzlichen Rentenversicherung.
Von der Versorgung ist ausgenommen, wer zum Zeitpunkt des Beitritts zur Ingenieurkammer
Mehr zur Ingenieurversorgung über das Versorgungswerk finden Sie im Bereich "versorgen".
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