Kammerausschüsse
Die Ausschüsse der Ingenieurkammer arbeiten dem Kammervorstand zu. Den Ausschüssen können vom Vorstand Aufgaben mit dem Ziel zugewiesen werden, Vorschläge für die weitere Kammerarbeit zu erarbeiten. Die Ausschüsse können ihrerseits Aufgaben zur Behandlung durch den Vorstand unterbreiten.
Die Ausschüsse bestehen aus höchstens 8 Mitgliedern und tagen in der Regel zwei- bis viermal jährlich. Ausschüsse und ihre Besetzung werden vom Vorstand bestellt. Die Fachgruppen haben hierzu das Nominierungsrecht.
Die Facheintragungsausschüsse haben die Aufgabe, Anträge auf Eintragung in Fachlisten zu überprüfen und über die Eintragung zu entscheiden.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise bilden mit dem Vorstand der Kammer den Hauptausschuss. Aufgabe des Hauptausschusses, ist es insbesondere, die Interessen der einzelnen Ausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise zu koordinieren. Der Präsident der Kammer führt den Vorsitz des Hauptausschusses.
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