Die Ingenieurkammer ist für jeden Ingenieur und jede Ingenieurin offen, welcher und welche in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet.
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg ist die einzige gesetzlich legitimierte berufsständische Vertretung für Ingenieurinnen und Ingenieure in Baden-Württemberg. Sie hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, die Ingenieurtätigkeit zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt zu fördern sowie die beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und zu fördern.
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg ist:
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Möchten Sie die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur führen, sollten Sie sich bemühen, in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen zu werden. Denn der Beratende Ingenieur ist eine geschützte Berufsbezeichnung. In allen anderen Fällen können Sie freiwilliges Mitglied werden. Für den Fall, dass Sie aus Altersgründen bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind, können Sie eine bestehende Mitgliedschaft in den Status eines Seniormitglieds umwandeln. Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als "Junioren" der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beitreten.
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Zu den Mitgliedsanträgen
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