Lesen Sie auch: Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg hat sich seit vielen Jahren für die Einführung einer verbindlichen Liste im Bereich der Standsicherheit eingesetzt. Denn immer wieder werden Standsicherheitsnachweise von unqualifizierten Personen erbracht. Mit der neuen Liste, die am 1. Februar 2022 in Kraft tritt, kann die Ingenieurkammer Bauherren, Investoren, Architekten und Baurechtsbehörden eine Liste qualifizierter Personen an die Hand geben, welche die fachlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen der LBO (Landesbauordnung) und der LBOVVO erfüllen.