Radon sieht man nicht, Radon riecht man nicht und die gesundheitlichen Folgen, die sich durch eine Freisetzung von Radon ergeben können, werden erst nach vielen Jahren spürbar. Doch es besteht kein Zweifel, dass sich dadurch das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, signifikant erhöht. Am 27. Juni 2017 hat der Schutz vor Radon deshalb auch in deutsches Recht Eingang gefunden. Um die neuen Anforderungen an Gebäude entsprechend umzusetzen, ist die Weiterbildung zur Radonfachperson – insbesondere von (Bau-)Ingenieurinnen und -Ingenieuren und Architektinnen und Architekten – erforderlich.
Die Geschäftsführerin der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Davina Übelacker sagte über die neue Weiterbildung: „Der Start der neuen Weiterbildung zur Radonfachperson war sehr vielversprechend, der Kurs ist vollständig ausgebucht. Mein erstes Fazit: Es war eine gute Entscheidung, eine eigene Weiterbildung in Baden-Württemberg zusammen mit unseren Partnern der AKBW und der Bauakademie Sachsen ins Leben zu rufen.“ Nach dem Auftakt am 29. und 30.09. wird die Weiterbildung am 21.10. online fortgesetzt und am 6.11. mit einer Prüfung abgeschlossen.
Dr. Alexander Eisenwiener, Strahlenschutzexperte im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, referiert in der neuen Schulung über die rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Radon: „Es besteht Beratungsbedarf. Wir brauchen auch in Baden-Württemberg genügend qualifizierte Fachleute für den baulichen Radonschutz. Deshalb freuen wir uns, dass die Ingenieurkammer eine Weiterbildung zur Radonfachperson anbietet.“Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen ist davon auszugehen, dass die hiesige Nachfrage nach „Radonfachpersonen“ und entsprechenden Weiterbildungsangeboten erheblich steigen wird.
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