INGBW-Hauptgeschäftsführer Daniel Sander betont: "Das Kammersystem ist in Deutschland ein Garant für Qualität und Verbraucherschutz. Auch die gerade modernisierte HOAI dient diesem Zweck. Ihre Abschaffung wäre eine Katastrophe für die Freien Berufe im Baubereich. Denn insbesondere so sensible und sicherheitsrelevante Bereiche wie der Bau dürfen nicht dem uneingeschränkten Preiskampf ausgeliefert werden."
Der Hauptgeschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg, Hans Dieterle, fügt hinzu: "Eine Abschaffung der HOAI würde die Qualität unserer gebauten Umwelt unmittelbar gefährden und ginge außerdem zu Lasten unserer der klein- und mittelständischen Struktur der unserer Planungsbüros. Wir sind dankbar, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen die Brisanz erkannt haben und voll hinter uns stehen. Die Länder müssen die Bundesregierung dabei unterstützen, bewährte deutsche Rahmenbedingungen notfalls bis vor dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen."
Der Vorwurf, die HOAI verstoße gegen EU-Recht, ist aus Sicht der Architektenkammern und Ingenieurkammern in Deutschland haltlos. "Die HOAI verstößt nicht gegen die Dienstleistungsrichtlinie der EU, denn sie ist eine Inländer-Honorarordnung. Die Verordnung betrifft Architekten- und Ingenieurbüros mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden. Sie gilt nicht für Büros mit Sitz in anderen EU-Staaten, die von dort aus Leistungen erbringen. Dass die HOAI europarechtskonform ist, hat auch ein Rechtsgutachten bestätigt", erläutern Sander und Dieterle.
Zur Pressemitteilung und dem Antrag der Regierungsfraktionen