Ab dem 18. Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber, wettbewerbsbetreuende Büros und Bieter Änderungen bei der Kommunikation im Vergaberecht beachten: Mit der eVergabe wird die Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur noch mit elektronischen Mitteln durchgeführt. Die GHV (Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.), die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Baden-Württemberg haben dazu ein Q&A erstellt, dass alle wichtigen Fragen beantwortet.