Unternehmensstrategie, KfW, Bürokostenplan, Stellungnahme als fachkundige Stelle, Gesellschaftsrecht, Haftpflicht, Altersvorsorge...
Die Entscheidung zur Existenzgründung, der Schritt in die Selbständigkeit ist nicht einfach nur überschrieben mit dem Ziel „sein eigener Herr zu sein“, sondern setzt eine gründliche Planung voraus.
Die Ingenieurkammer steht bei Existenzgründungen ihren Mitgliedern oder angehenden Mitgliedern zur Seite. Wir nennen Ansprechpartner, die in den einzelnen Fragen weiterhelfen, die bei der Selbständigkeit zu klären sind.
Ferner prüfen wir als fachkundige Stelle in Einzelfällen Existenzgründungs-Konzepte auf inhaltliche Plausibilität, welche für die Bewilligung eines Gründungszuschusses durch die Arbeitsagenturen erforderlich ist.
Sollten Sie von den weiteren Vorteilen die wir anbieten profitieren wollen, so werden doch auch Sie Mitglied bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Profitieren Sie zum Beispiel dabei auch von der attraktiven Altersrente und sichern das Risiko einer Berufsunfähigkeit über die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg ab.
Zur Klärung von Fragen oder zur Zusendung von Informationsmaterial wenden Sie sich bitte unter info@ingbw.de oder telefonisch unter 0711 64971-0 an die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses muss eine fachliche Stellungnahme über das Existenzgründungsvorhaben erstellt werden. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
entsprechendes Formular der Arbeitsagentur und
Existenzgründerkonzept:
1. Darstellung des Gründungsvorhabens
(Geschäftsidee; Leistungsangebot; Markt- und Wettbewerbssituation, Standortsituation; Gestaltung des Geschäftsbetriebes)
2. Finanzierung des Gründungsvorhabens
(Investitionsplanung;
Kapitalbedarfsbestimmung; Einsatz von Fördermitteln; Finanzierungsplanung)
3. Wirtschaftlichkeitsnachweis des Gründungsvorhabens
(Ermittlung Mindestgewinn, Ermittlung Kosten; Erstellung der Rentabilitätsvorschau)
4. Angaben zum Existenzgründer
(Lebenslauf; Zeugniskopien (Ingenieurdiplom o. ä.))
Die Bearbeitungszeit ab Eingang Ihrer Unterlagen beträgt ca. 14 Tage (bei Vollständigkeit der Unterlagen).