Versorgungswerk

Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg gehört zu den berufsständischen Versorgungswerken, die für die kammerfähigen Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte und Ingenieure) die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Die berufsständische Versorgung ist im gegliederten System der Altersversorgung ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung der “ersten Säule“ zuzurechnen.

Die Ingenieurversorgung wurde Ende 1995 als selbstverwaltete Einrichtung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg gegründet und ist die berufsständische Versorgungseinrichtung für die Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Versorgungswerkes führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Versorgungswerkes nach den vom Verwaltungsausschuss bestimmten Grundlinien für die Geschäftspolitik und gegebenenfalls nach Weisung des Verwaltungsausschusses im Einzelfall.

Organe

Das Versorgungswerk regelt seine Angelegenheiten in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht. Organe der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg sind die Vertreterversammlung und der Verwaltungsausschuss. Die gesetzliche Vertretung des Versorgungswerkes obliegt dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses. Die Mitglieder der Organe sind Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und ehrenamtlich tätig.

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ des Versorgungswerkes. Sie besteht aus 20 Mitgliedern. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsausschusses.

Der Verwaltungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern sowie einem berufenen Mitglied. Die Verwaltung des Versorgungswerkes obliegt dem Verwaltungsausschuss.

Mitglieder der Vertreterversammlung

In der aktuellen Amtsperiode (von der Teilnehmerversammlung am 20.10.2023 gewählt) gehören folgende Mitglieder der Vertreterversammlung an:

Vorsitzender
Dipl.-Ing. Joachim Gass

Stellv. Vorsitzende
Dipl.-Ing. Ulrike Kammerer

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Binz
Dipl.-Ing.
Istvan Csarnai
Dr.-Ing. Ralf Egner
Dipl.-Ing.
(FH) Karl Heinz Förderer
Dipl.-Ing. (FH) Harald Forster
Dipl.-Ing. (FH) Wilfried Gekeler

Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hall
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Kammerer
Dipl.-Ing.
(FH) Gerhard Kümmerle
M. Sc. Jan Kramer
Dipl.-Ing.
(FH) Günter Littau
Dipl.-Ing.
Andreas Nußbaum
Dipl.-Ing. (FH) Wieland Rauschmaier
Dipl.-Ing. Jutta Rößler
Dipl.-Ing.
Martin Romberg
Dr.-Ing. Henrik Schwarz
Dipl.-Ing. (FH) Claus Weinrich
Dr.-Ing. Klaus Wittemann

Mitglieder des Verwaltungsausschusses

In der aktuellen Amtsperiode (von der Vertreterversammlung am 20.10.2023 gewählt) gehören folgende Mitglieder dem Verwaltungsausschuss an:

Vorsitzender
Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hall

Stellv. Vorsitzender
Dipl.-Ing. (FH) Karl Heinz Förderer


Dipl.-Ing. (FH) Wilfried Gekeler
Dipl.-Ing.
(FH) Wieland Rauschmaier
Dipl.-Ing.
Jutta Rößler

Berufenes Mitglied
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann (Präsident der INGBW)

Rechtsgrundlage

Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr Mitgliedschaftsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur, ein Vertrag wird nicht geschlossen.

Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Ingenieurkammergesetz § 21 und der Satzung des Versorgungswerkes. Die Beschlussfassung über die Satzung erfolgt gemäß § 5 Absatz 6 Ingenieurkammergesetz in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Buchstabe e IngVwS durch die Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer. Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg. Das Vermögen des Versorgungswerkes ist vom Vermögen der Kammer unabhängig.

Das Versorgungswerk untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Die Versicherungsaufsicht obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Die Satzung der Ingenieurversorgung Baden-Württemberg wurde auf Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des Ingenieurkammergesetzes Baden-Württemberg (IngKammG), insbesondere § 21, § 11 Absatz 2 und § 5 Absatz 2 von der 6. Mitgliederversammlung am 31.5.1995 beschlossen.

Finanzierung

Das Versorgungswerk hat ein kapitalgedecktes Finanzierungssystem. Die eingezahlten Beiträge werden angelegt und die erwirtschafteten Zinsen kommen, nach Abzug der – sehr geringen – Verwaltungskosten, nur dem Teilnehmer zugute. Wie hoch die Rente beim Versorgungswerk ist, wird allein aus den tatsächlich gezahlten Beiträgen des persönlichen Beitragskontos ermittelt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist bezüglich ihrer Finanzierung nicht mit den berufsständischen Versorgungswerken zu vergleichen. Die Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung Bund basiert auf einem Umlageverfahren, dem sogenannten Generationenvertrag. Mit den heute eingezahlten Beiträgen werden die Leistungen an die jetzigen Rentenempfänger finanziert. Die Höhe der Rente ist daher abhängig von der Einkommensentwicklung und der demographischen Entwicklung sowie den biometrischen Daten der Gesamtbevölkerung. Das wird in einigen Jahren zu Problemen führen, weil die Zahl der Rentenempfänger immer stärker steigt, während gleichzeitig die Zahl der Beitragszahler abnimmt.

Das Versorgungswerk finanziert sich – anders als die gesetzliche Rentenversicherung – ausschließlich durch die Beiträge der Teilnehmer. Wir erhalten keinerlei Zuschüsse von staatlicher Seite. Die gesetzliche Rentenversicherung wird neben den Einzahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich durch Bundeszuschüsse unterstützt.