Stand 28.03.2024
BI = Beratende Ingenieure (freiberuflich tätig, Pflichtmitglieder der IngKBW)
§23 = Pflichtmitglieder nach der Übergangsregelung in § 23 (1) IngKG
FA = Freiwillige Mitglieder (angestellt in der Privatwirtschaft)
FÖ = Freiwillige Mitglieder (angestellt oder beamtet im öffentlichen Dienst)
FU = Freiwillige Mitglieder (selbstständig tätig, aber nicht BI)
Senior = Seniormitglieder (meist ehemalige BI)
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