Die Ausschüsse der Ingenieurkammer arbeiten dem Kammervorstand in der Erfüllung dessen Aufgaben zu. Für jeden Ausschuss gibt es ein Vorstandsmitglied, das in besonderer Weise die Betreuung des jeweiligen Ausschusses übernimmt.
Den Ausschüssen können vom Vorstand Aufgaben mit dem Ziel zugewiesen werden, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kammerpolitik und zur Erledigung der Kammeraufgaben zu erarbeiten. Die Ausschüsse können ihrerseits Vorschläge zur Behandlung durch den Vorstand erarbeiten, die der Erfüllung definierter Kammeraufgaben dienen.
Die Ausschüsse bestehen aus höchstens 8 Mitgliedern und tagen in der Regel zwei- bis viermal jährlich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. In den Zeiten dazwischen erarbeiten die Ausschussmitglieder die übernommenen Aufgaben in der unmittelbaren Kommunikation unter Nutzung der verfügbaren Telekommunikationsmöglichkeiten.
Ausschüsse und ihre Besetzung werden vom Vorstand bestellt. Die Fachgruppen haben hierzu das Nominierungsrecht.
Die Ausschüsse wählen für die Dauer von drei Jahren aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Ist der Vorsitzende ein Pflichtmitglied, soll mindestens ein Vertreter freiwilliges Mitglied sein und umgekehrt.
Die Facheintragungsausschüsse haben die Aufgabe, Anträge auf Eintragung in Fachlisten zu überprüfen und die Eintragung zu entscheiden.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise bilden mit dem Vorstand der Kammer den Hauptausschuss. Der Präsident der Kammer führt den Vorsitz des Hauptausschusses. Er kann den Vorsitz allgemein oder im Einzelfall an ein Mitglied des Kammervorstandes übertragen.
Aufgabe des Hauptausschusses ist es insbesondere, die Interessen der einzelnen Ausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise zu koordinieren
Bei Verhinderung eines Vorsitzenden der Ausschüsse, Fachgruppen und Arbeitskreise nimmt ein hierzu bestimmter Stellvertreter an den Sitzungen des Hauptausschusses teil.
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