Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) wurde am 1. Februar 1990 als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegründet. Grundlage hierfür ist das Ingenieurkammergesetz, das der Landtag von Baden-Württemberg am 14. Dezember 1989 mit Wirkung vom 08. Januar 1990 beschlossen hat.
Das Ingenieurkammergesetz von Baden-Württemberg ist in drei Teile gegliedert:
1.Teil – Ingenieurkammer Baden-Württemberg
2.Teil – Berufsaufgaben und Berufsbezeichnung
3.Teil – Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Die 3 Teile des Gesetzes enthalten u.a. Regelungen über
Den gesamten Text des Ingenieurkammergesetzes können Sie sich nachfolgend als pdf-Dokument herunterladen.
Weitere aus dem Ingenieurkammergesetz resultierende Rechtsvorschriften, Verordnungen oder Satzungen sind im Bereich "voranbringen" unter "Gesetze/Verordnungen" zu finden.
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Mitglieder- und Konjunkturumfrage der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) hat im April eine landesweite Mailing-Aktion zur Werbung neuer...