Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) wurde am 1. Februar 1990 als Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegründet. Grundlage hierfür ist das Ingenieurkammergesetz, das der Landtag von Baden-Württemberg am 14. Dezember 1989 mit Wirkung vom 08. Januar 1990 beschlossen hat.
Das Ingenieurkammergesetz von Baden-Württemberg ist in drei Teile gegliedert:
1.Teil – Ingenieurkammer Baden-Württemberg
2.Teil – Berufsaufgaben und Berufsbezeichnung
3.Teil – Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Die 3 Teile des Gesetzes enthalten u.a. Regelungen über
Den gesamten Text des Ingenieurkammergesetzes können Sie sich nachfolgend als pdf-Dokument herunterladen.
Weitere aus dem Ingenieurkammergesetz resultierende Rechtsvorschriften, Verordnungen oder Satzungen sind im Bereich "voranbringen" unter "Gesetze/Verordnungen" zu finden.
Ingenieure trotz Preisdruck und Fachkräftemangel optimistisch
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) und ihre italienische Partnerkammer aus der Provinz Mailand wollen sich...
Das Ringen um eine neue Honorarordnung (HOAI) für die Ingenieure und Architekten geht in die Endphase. Im Juni wird die...