Der Sachverständige für Brandschutz, Dipl.-Ing. (FH) Bernd Sztuka von der INTEGRIS Sachverständigengesellschaft mbH in Brühl, verweist in diesem Zusammenhang auf die Erfahrungen mit dem Mannheimer Fernmeldeturm, dessen Sanierung eng mit der Feuerwehr abgestimmt worden war und bei dem keine Bedenken hinsichtlich der Nutzung bestehen. Dafür musste allerdings auch ein siebenstelliger Betrag investiert werden.
Sztuka betont: "Ein Fernsehturm ist in baurechtlichem Sinn ein Sonderbau, auf den die allgemeinen auf den Wohnungsbau zugeschnittenen Anforderungen der Landesbauordnung nur bedingt anwendbar sind." Unabhängig davon müssten die baurechtlichen Schutzziele - in erster Linie der Personenschutz - gewährleistet sein. Die als baulicher Rettungsweg dienende Treppe im Turmschaft könne aus verständlichen Gründen nicht wie in einem Mehrfamilienhaus gebaut werden.
Trotzdem könnten die für einen solchen Treppenraum geltenden Bedingungen aber eingehalten werden. So dürften zum einen keine brennbaren Baustoffe verwendet werden, zum anderen müssten Brandlasten, wie zum Beispiel Kabelsteigetrassen, feuerbeständig eingehaust werden, außerdem müsse es Öffnungen für die Rauchableitung geben. "Werden diese Gesichtspunkte berücksichtigt, wird durchaus ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreicht", betont der Sachverständige, der Mitglied der Fachgruppe Brandschutz der Ingenieurkammer Baden-Württemberg ist.
Für die Evakuierung könnten auch die Aufzüge genutzt werden, allerdings sind diese brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass sie auch im Brandfall funktionieren, erläutert der Sachverständige weiter. "Dafür stehen ausreichende technische Möglichkeiten zur Verfügung", sagt Sztuka. Es
müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die Evakuierung einen gewissen Zeitbedarf erfordere. "Deshalb ist eine brandschutztechnische Unterteilung der Aufenthaltsbereiche mit jeweils eigenem Zugang zum Turmschaft unabdingbar. Dazu gehört auch ein Stauraum vor den Aufzügen. In diesen 'Schutzräumen' können sich die Personen über einen ausreichenden Zeitraum sicher aufhalten", sagt er weiter. Selbstverständlich sei auch die Installation von Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung wie automatische Brandmeldeanlagen und Feurlöscheinrichtungen.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden der Fachgruppe Brandschutz der Ingenieurkammer, Dipl.-Ing. (FH) Dietmar Jentzsch, hat sich das Risiko eines Brandausbruchs im Stuttgarter Fernsehturm seit der jüngsten Sanierung nicht verändert, vielmehr werde das Risiko von der Politik offenbar
anders beurteilt.