Der mittlerweile entlassene Planer der nicht funktionsfähigen BER-Entrauchungsanlage ist Medienbe-richten zufolge nicht wie angenommen Ingenieur, sondern hatte nur einen Gesellenbrief als Bauzeichner. Dessen Anwalt soll dies bestätigt haben. Die Ingenieurkammern warnen vor diesem Hintergrund schon seit Jahren vor Gesetzeslücken und fordern in sicherheitsrelevanten Bereichen ein Berufsausübungsrecht für Ingenieure.
"Solange auch in Baden-Württemberg wirklich jeder völlig legal Ingenieurleistungen erbringen darf, sollte sich niemand wundern, wenn Laien oder unzureichend Ausgebildete hochkomplexe Ingenieurleistungen anbieten. Und das muss dann nicht notwendiger Weise etwas mit Betrug zu tun haben", betont INGBW-Hauptgeschäftsführer Sander.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage in Baden-Württemberg muss nicht jeder Ingenieur sein, der Ingenieurleistungen anbietet. Dies gilt auch für so sensible Bereiche wie Brandschutz oder Standsicherheit. Jeder Bauherr muss folglich vorab selbst prüfen, über welche Qualifikation und Erfahrung der von ihm beauftragte Planer verfügt. "Es gibt genug Beispiele, bei denen die Bauherren damit überfordert waren", betont Sander.
"Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg pocht deshalb seit vielen Jahren darauf, dass der Ingeni-eurberuf besser geregelt wird. Sensible Bereiche wie Standsicherheit und Brandschutz dürfen nicht Laien überantwortet werden. Bei Ärzten und Rechtsanwälten ist es selbstverständlich, dass diese ihre Dienstleistungen nur dann erbringen dürfen, wenn sie ihre Qualifizierung fortlaufend gegenüber ihrer Berufskammer im Zuge ihrer Mitgliedschaft nachweisen. Bei Ingenieuren, die hochsicherheitsrelevante Leistungen erbringen wie etwa am Berliner Flughafen, hat es der Gesetzgeber bis heute nicht vermocht, entsprechende berufsständische Sicherheitsregularien zu verabschieden", kritisiert Sander.
"Der Brandschutz eines Gebäudes – auch wenn er durch die jeweilige Baurechtsbehörde geprüft wur-de – kann sich zum Beispiel erst Jahre später als fehlerhaft herausstellen, denn die Funktionsfä-higkeit kann nur ein Fachingenieur wirklich beurteilen. Der wirtschaftliche Schaden ist dann meist beträchtlich", betont Sander. "Aus diesem Grund fordern wir zusätzlich zu den baurechtlichen Vorschriften die Einführung sogenannter Fachlisten durch den Landesgesetzgeber. In diese Fachlisten müssen sich Ingenieure der jeweiligen Fachrichtung eintragen lassen, deren Qualifikation zuvor von einem Eintragungsausschuss aus unabhängigen Experten geprüft wird. Eine Mitgliedschaft in der Kammer wäre dafür nicht zwingend notwendig."
Die INGBW führt bereits solche Fachlisten, unter anderem für die Bereiche Standsicherheit und Trag-werksplanung, vorbeugender Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Vermessung und Geotechnik. Diese Listen sind allerdings fakultativ, da sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine wirksame Sanktionsmöglichkeit gibt es folglich nicht.